Vermöge
, [
1095-1096] adv. welches die zweyte Endung
des Hauptwortes erfordert, und eigentlich so viel bedeutet, als durch das
Vermögen, durch die Kraft, wie kraft oder Kraft, noch häufiger aber auch in
weiterer Bedeutung, für nach Maßgebung, wegen, nach u. s. f. Vermöge göttlichen
Befehls, 3 Es. 4, 52; dem göttlichen Befehle zu Folge, nach demselben. Vermöge
seines Geldes kann er viel ausrichten, besser, durch sein Geld. Das kannst du,
vermöge deiner Klugheit, leicht einsehen, mit Hülfe. Das kann ich, vermöge
meines Rechtes, nicht zugeben. Vermöge des Testaments bist du nicht Erbe, nach
dem Testamente, Kraft desselben. Es konnte, vermöge unserer Abrede, nicht
geschehen, nach, wegen derselben.