Vermeinen
, [
1091-1092] verb. reg. act. nach
wahrscheinlichen Gründen etetwas dafür halten, ingleichen dafür halten
überhaupt, ohne zu entscheiden, ob das Urtheil wahr sey oder nicht, wo ver eine
bloße Intension bezeichnet, und das ganze Wort ein wenig edler ist, als das
niedrigere meinen, in dessen dritter Bedeutung es doch nur allein gebraucht
wird. Anspruch an etwas zu haben vermeinen, glauben. Ich vermeine nicht, daß er
kommen wird. Ich vermeinte nicht, daß es so kommen würde. Daher, obgleich
seltner, das Vermeinen. Die Vermeinung ist nicht üblich, ob man gleich sagt die
Meinung. Das Mittelwort vermeint hat oft noch einen geheimen Nebenbegriff des
Zweifelhaften, oft auch des Unwahren. Der vermeinte Prinz, diejenige Person,
welche für einen Prinzen ausgegeben, dafür gehalten wird, wofür von einigen,
obgleich nicht nach den besten Mustern, vermeintlich gebraucht wird. Der
vermeintliche Feind.