Verlauten
, [
1269-1270] verb. irreg. neutr. welches
das Hülfswort haben erfordert und auf zweyerley Art gebraucht wird. 1. Sich
verlauten lassen, durch Worte zu erkennen geben, es geschehe nun auf mittelbare
oder unmittelbare Art. Er ließ sich verlauten, daß er nicht kommen könne. 2.
Als ein unpersönliches Zeitwort, es verlautet, man sagt, es wird gesagt. Wie
verlautet, wie gesagt wird. Es will verlauten, man sagt, man will sagen.