Der Verlag
, [
1263-1264] des -es, plur. inus. von dem
Zeitworte verlegen, doch nur in der Bedeutung der Vorausbezahlung der Kosten zu
einer Unternehmung. 1. Die Handlung des Verlegens, wo es doch nur im engern
Verstande von der eigenen Übernahme der Kosten zum Drucke und zur Herausgabe
eines Buches, als einer Waare, üblich ist. Den Verlag eines Buches übernehmen,
es verlegen. Es in Verlag nehmen. Bey der Theuerung des Papieres kommt der
Verlag jetzt hoch zu stehen. Daher das Verlagsrecht, Verlagsbücher, die
Verlagskosten. 2. Die zu einer Unternehmung, besonders zu einem Handelsgeschäft
und Nahrungsgewerbe voraus nöthigen Kosten. Einem Handwerker den Verlag thun,
hergeben, ihm das Geld zur Anschaffung seines Geräthes, auch der Materialien in
einzelnen Fällen, geben. Der Juwelenhandel erfordert einen starken Verlag. So
auch von dem Verlage der Bücher. Ein Buch kommt in jemandes Verlag heraus, wenn
er die Kosten zum Drucke hergibt, und sich dadurch zugleich das Eigenthumsrecht
über dasselbe als eine Waare erwirbt. 3. Das auf solche Art entstandene
Product, wo es doch nur von verlegten Büchern gebraucht wird. Das ist nicht
mein Verlag, sagt ein Buchhändler von einem Buche, welches er nicht verlegt
hat. Breitkopfischer, Weidemannischer Verlag. Seinen ganzen Verlag verkaufen,
alle von ihm selbst verlegte Bücher, zum Unterschiede von dem Sortiment.