Verknüpfen
, [
1261-1262] verb. reg. act. 1. So knüpfen,
daß man etwas nicht wieder auflösen kann. Das Band ist verknüpft. 2.
Vermittelst eines oder mehrerer geknüpfter Knoten verbinden, wo es eine
stärkere Art der Verbindung bezeichnet, als verbinden, und daher auch oft in
figürlichem Verstande statt dieses Zeitwortes gebraucht wird, wenn eine solche
Intension bezeichnet werden soll. Mit Ungerechtigkeit verknüpft seyn, Apost. 8,
23. Sich mit einer Person verknüpfen, durch Heirath u. s. f. auf das festeste
verbinden. Dinge sind mit einander verknüpft, wenn jedes von ihnen den Grund
enthält, warum das andere neben ihm zugleich ist, oder auf dasselbe folget. Die
Verknüpfung der Dinge, der Schlüsse, der Ideen u. s. f. In der Jägerey wird
sich verknüpfen von dem Wolfe und Luchse für sich belaufen, sich begatten,
gebraucht. So auch die Verknüpfung.