Verabschieden
, [
1175-1176] verb. reg. act. 1. Den
Abschied geben, mit dem Abschiede von sich entlassen, am häufigsten von
Soldaten und Bedienten. Verabschiedete Truppen. Einen Bedienten verabschieden.
2. Von Abschied, ein gerichtlicher Ausspruch oder Bescheid, bedeutet es in den
Gerichten einiger Gegenden so viel, als durch einen Rechtsspruch, durch ein
Urtheil entscheiden. Daher die Verabschiedung in beyden Bedeutungen. Anm.
Dieses Wort wird oft irrig verabscheiden geschrieben. Allein, es stammet nicht
von abscheiden her, sondern von dem Hauptworte Abschied, von welchem hier
vermittelst der Partikel ver ein thätiges Zeitwort gebildet worden.
S. Ver 2.