Verkäuflich
, [
1257-1258] adj. et adv. 1. In Gestalt
eines Verkaufes, wie käuflich, doch nur als ein Nebenwort. Jemanden etwas
verkäuflich überlassen, besser, es ihm verkaufen. 2. Was sich leicht verkaufen
lässet, gut abgehet, hin und wieder im gemeinen Leben. Eine verkäufliche Waare.
In welchem Verstande man auch wohl das Hauptwort die Verkäuflichkeit hat. Oft
gebraucht man beyde auch wohl in weiterm Verstande, was verkauft werden kann.
Das ist mir nicht verkäuflich.