Verkaufen
, [
1257-1258] verb. reg. act. das Eigenthum
einer Sache an einen andern gegen ein bedungenes Stück Geld übertragen, Waare
gegen Geld geben. Einem etwas verkaufen. Eine Sache wohlfeil, theuer verkaufen.
Etwas für einen hohen Preis verkaufen. Waaren zu verkaufen haben. Etwas aus
freyer Hand verkaufen, im Gegensatze des gerichtlichen Verkaufes. Etwas an
einen, oder einem etwas verkaufen. An die Meistbiethenden verkaufen,
verauctionieren. Die Einwohner eines Landes zu Sclaven verkaufen. Mit Schaden
verkaufen. Cartesius verkaufte uns Träume für Wahrheiten. Daher das Verkaufen
und die Verkaufung, für welches letztere doch Verkauf üblicher ist. Anm. Schon
bey dem Kero farchaufan, im Tatian furcoufen, bey dem Ottfr. firkoufen, im
Nieders. verkopen. Ver hat hier die erste Bedeutung der Entfernung.