Verabfolgen
, [
1171-1172] verb. reg. act. welches nur im
gemeinen Leben gebraucht wird, wo ver bloß zur Bildung eines Activi zu dienen
scheinet. Man wollte es ihm nicht verabfolgen. In dem Neutro verabfolgen
lassen, für abfolgen lassen, ist es völlig unnütz. Daher die Verabfolgung.