Das Verhör
, [
1253-1254] des -es, plur. die -e, die
gerichtliche Anhörung und Veranstaltung der Aussagen anderer. Ein Verhör
anstellen. Jemanden zum Verhöre ziehen, seine Aussage gerichtlich zu thun
auflegen. Das Zeugenverhör, oder Verhör der Zeugen. Eine Sache in Verhör
ziehen. Für Audienz oder Gehör ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich. Im
Oberdeutschen wird es im weiblichen Geschlechte gebraucht, die Verhör, plur.
die -en.