Verharren
, [
1249-1250] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, bey einigen auch mit seyn, welches in der figürlichen
Bedeutung des einfachen Zeitwortes harren gebraucht wird, an einem Orte, in
einem Zustande zu seyn anhaltend fortfahren, wie verbleiben, so daß ver hier
eine intensive Bedeutung hat. An einem Orte verharren, bleiben, verbleiben,
welche für verhaaren üblicher sind. Sie haben drey Tage bey mir verharret,
Marc. 8, 2. Noch häufiger von einem Zustande, in welchem Falle es doch aber
auch in der feyerlichen und höhern Schreibart am üblichsten ist; beharren. Sie
verharren in ihrer Hoffahrt, Ps. 59, 13. In der Sünde, in den Lastern
verharren. Auf seiner Meinung verharren, beharren. Er verharrete bey seiner
Ernsthaftigkeit. Ich verharre u. s. f. in den Unterschriften der Briefe, wie
verbleiben.
Es ist zu lang verharrt im Lust- und Lasterleben, Can.
So auch das Verharren und die Verharrung. Anm. Im Schwed.
framhärda. Im Oberdeutschen wird dieses Zeitwort gern mit dem Hülfsworte seyn
verbunden, wobey es denn nicht allein das Beyspiel von verbleiben, sondern auch
die Natur der Sache vor sich hat, weil das Verharren mit so wenig Thätigkeit,
als möglich, verbunden ist. Das einfache Harren in der eigentlichen Bedeutung
des ängstlichen Wartens ist mit mehr Thätigkeit verbunden, und bekommt daher
von rechtswegen das Hülfswort haben.