Verhängen
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1247-1248] verb. reg. act. 1. Zuhängen,
durch eine vorgehängte Decke verschließen, wo ver eine Verschließung
bezeichnet. Ein Fenster mit einem Tuche verhängen. Eine verhängte Öffnung. 2.
Weit hängen lassen, wo ver eine Entfernung, oder auch Intension bezeichnet. (1)
Eigentlich, in welchem Verstande es nur noch von dem Zügel des Pferdes üblich
ist. Dem Pferde den Zügel verhängen, ihm den Zügel schießen lassen. Noch
häufiger ist in diesem Verstande das Mittelwort. Mit verhängtem Zügel, d. i. in
vol- lem Galoppe. Sie kamen mit verhängtem Zügel gesprengt. In einigen Gegenden
sagt man dafür, mit verhaltenem Zügel. Diese Bedeutung ist alt, wenigstens
kommt das einfache Zeitwort schon in derselben vor.
Dem rosse er do hanckte Czu Genelun er sprankte, Stryker.
Dem Rosse verhängte er da (den Zügel) und sprengte auf
Genelun zu. (2) Figürlich, erlauben, verstatten, wie das Lat. permittere. (a) *
Im weitesten Verstande, in welcher das einfache hängen schon bey unsern
ältesten Schriftstellern vorkommt. Iz Gott ni hengit, das erlaubet Gott nicht,
Ottfr. Honida gihengen, etwas Schändliches verstatten, ebend. Taz er iz in ni
henge, daß er es euch nicht erlaube, eben ders. Verhänge deinem Munde nicht,
daß er das Fleisch verführe, Pred. 5, 5. In welcher Bedeutung im Oberdeutschen
auch wohl das irreguläre verhangen vorkommt.
Gott hat es ihm verhangen, Opitz d. i. erlaubt. Und den
Verwirrungen des Herzens nicht verhangen, eben ders. Was du, Gott verhangen
hast, eben ders.
Bey andern kommt dafür verhenken vor. Doch in dieser ganzen
Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, wo es, (b) nur noch in engerer
Bedeutung üblich ist, ein Übel nicht allein zulassen, geschehen lassen, sondern
es auch veranstalten, wo es so wohl absolute, als auch mit Bezeichnung des
persönlichen Gegensatzes, vermittelst des Vorwortes über, gebraucht wird. Es
wird indessen auch in dieser Bedeutung am häufigsten von Gott, seltener, und
besonders in den Kanzelleyen, aber auch von mächtigen Personen gebraucht. Gott
verhängt die Übel als Strafen, verstattet und veranstaltet sie. Der Herr hat
solches verhängt, 2 Macc. 5, 17. Was Gott über mich verhängt, wird in der Folge
Glück für mich werden, Gell. Die Ruchlosen, welche gestraft werden, mit den
Sünden, die über sie verhängt werden, Weish. 1, 5; wo es zunächst zulassen
bedeutet, dagegen in andern Fällen der Begriff der thätigen Zuschickung und
Veranstaltung hervor sticht. Es ist von Sr. Königl. Majestät eine Inquisition
über die verdächtigen Cassen-Beamten verhängt worden, d. i. veranstaltet. Ew.
Kaiserl. Majestät werden über mich nicht verhängen, daß ich ungehört zu Grunde
gerichtet werde. Daher das Verhängen, welches doch in der ersten Bedeutung am
üblichsten ist. In der letzten ist das folgende Verhängniß am gangbarsten.
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1247-1248]