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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Verhandlohnen | | Das Verhängniß

Verhängen

, [1247-1248] verb. reg. act. 1. Zuhängen, durch eine vorgehängte Decke verschließen, wo ver eine Verschließung bezeichnet. Ein Fenster mit einem Tuche verhängen. Eine verhängte Öffnung. 2. Weit hängen lassen, wo ver eine Entfernung, oder auch Intension bezeichnet. (1) Eigentlich, in welchem Verstande es nur noch von dem Zügel des Pferdes üblich ist. Dem Pferde den Zügel verhängen, ihm den Zügel schießen lassen. Noch häufiger ist in diesem Verstande das Mittelwort. Mit verhängtem Zügel, d. i. in vol- lem Galoppe. Sie kamen mit verhängtem Zügel gesprengt. In einigen Gegenden sagt man dafür, mit verhaltenem Zügel. Diese Bedeutung ist alt, wenigstens kommt das einfache Zeitwort schon in derselben vor.
Dem rosse er do hanckte Czu Genelun er sprankte, Stryker.
Dem Rosse verhängte er da (den Zügel) und sprengte auf Genelun zu. (2) Figürlich, erlauben, verstatten, wie das Lat. permittere. (a) * Im weitesten Verstande, in welcher das einfache hängen schon bey unsern ältesten Schriftstellern vorkommt. Iz Gott ni hengit, das erlaubet Gott nicht, Ottfr. Honida gihengen, etwas Schändliches verstatten, ebend. Taz er iz in ni henge, daß er es euch nicht erlaube, eben ders. Verhänge deinem Munde nicht, daß er das Fleisch verführe, Pred. 5, 5. In welcher Bedeutung im Oberdeutschen auch wohl das irreguläre verhangen vorkommt.
Gott hat es ihm verhangen, Opitz d. i. erlaubt. Und den Verwirrungen des Herzens nicht verhangen, eben ders. Was du, Gott verhangen hast, eben ders.
Bey andern kommt dafür verhenken vor. Doch in dieser ganzen Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, wo es, (b) nur noch in engerer Bedeutung üblich ist, ein Übel nicht allein zulassen, geschehen lassen, sondern es auch veranstalten, wo es so wohl absolute, als auch mit Bezeichnung des persönlichen Gegensatzes, vermittelst des Vorwortes über, gebraucht wird. Es wird indessen auch in dieser Bedeutung am häufigsten von Gott, seltener, und besonders in den Kanzelleyen, aber auch von mächtigen Personen gebraucht. Gott verhängt die Übel als Strafen, verstattet und veranstaltet sie. Der Herr hat solches verhängt, 2 Macc. 5, 17. Was Gott über mich verhängt, wird in der Folge Glück für mich werden, Gell. Die Ruchlosen, welche gestraft werden, mit den Sünden, die über sie verhängt werden, Weish. 1, 5; wo es zunächst zulassen bedeutet, dagegen in andern Fällen der Begriff der thätigen Zuschickung und Veranstaltung hervor sticht. Es ist von Sr. Königl. Majestät eine Inquisition über die verdächtigen Cassen-Beamten verhängt worden, d. i. veranstaltet. Ew. Kaiserl. Majestät werden über mich nicht verhängen, daß ich ungehört zu Grunde gerichtet werde. Daher das Verhängen, welches doch in der ersten Bedeutung am üblichsten ist. In der letzten ist das folgende Verhängniß am gangbarsten. [1247-1248]
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