Vergnügen
, [
1239-1240] verb. reg. act. welches von
genug abstammet. 1. Im eigentlichsten Verstande, genug geben oder machen, d. i.
das fehlende, den Abgang an etwas ersetzen; eine noch hin und wieder im
gesellschaftlichen Leben gangbare Bedeutung. David brachte ihre Vorhäute, und
vergnügte dem Könige die Zahl, 1 Sam. 18, 26. Du mußt mir den Werth vergnügen,
ersetzen. 2. Jemandes Verlangen oder Forderung befriedigen, ihm genug thun, ihn
befriedigen, wo es im gemeinen Leben noch häufig gebraucht wird. Jemanden
vergnügen, seine Anforderung, seinen Ansprüchen Genüge thun. Besonders für
bezahlen. Seine Gläubiger vergnügen, bezahlen. Ich bin völlig vergnügt,
befriedigt, bezahlet. Im Niedersächsis. werden vernögen und nögeln in eben
derselben Bedeutung gebraucht, welche von nog, genug abstammen. Das Mittelwort
vergnugt wird noch in weiterm Verstande häufig für befriedigt, zufrieden,
gebraucht. Mit seinem Stande vergnügt seyn. Die Natur ist mit wenigem vergnügt;
wo es den Nebenbegriff der lebhaften Empfindung, der in der folgenden Bedeutung
herrscht, nicht hat, sondern die bloße Abwesenheit einer fernern Begierde
ausdruckt. 3. In theils engerer, theils weiterer Bedeutung vergnügt man
jemanden, wenn man ihm angenehme Empfindungen erweckt, zunächst durch
Befriedigung seines Verlangens, hernach aber auch auf jede andere Art, wo doch
das Zeitwort in dieser thätigen Gestalt von nicht so allgemeinem Gebrauche ist,
als das folgende Reciprocum und das Hauptwort das Vergnügen. Das vergnügt mich
sehr, erweckt mir viele angenehme Empfindungen. Das vergnügt mich von Herzen,
Gell. Ingleichen als ein Reciprocum, sich vergnügen, angenehme Empfin- dungen
haben, und sich selbige verschaffen. Sich an der Musik, an der Jagd, am Spiele,
mit der Musik, mit der Jagd vergnügen. Ich mache mir eine Ehre daraus, mich an
dem günstigen Schicksale meiner Schwester aufrichtig zu vergnügen, Gell. Daher
die Vergnügung,
S. solches an seinem Orte. S. Genug und Genügen.
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1239-1240]