Vergesellschaften
, [
1233-1234] verb. reg. act. Gesellschaft
mit etwas machen, in Gesellschaft mit etwas treten, als ein Reciprocum. Sich
mit jemanden vergesellschaften, in Gesellschaft, Verbindung mit ihm treten.
Noch mehr figürlich, Tugend mit Reitzen vergesell- schaftet, verbunden. Da, wo
sich Ernst mit menschenfreundlicher Güte vergesellschaftet.
[
1233-1234]