Vergelten
, [
1233-1234] verb. irreg. act. (
S. Gelten.) 1. * Wieder erstatten, im eigentlichen
Verstande, eine sehr alte, aber auch zugleich veraltete Bedeutung. 2. Das
Schuldige bezahlen, entrichten. (1) * Eigentlich, in welchem Verstande man
schon im achten Jahrhunderte sagte, den Zehenten vergelten, d. i. entrichten.
In engerer Bedeutung, für bezahlen, kommt es noch in weit spätern Zeiten vor.
Sie haben uns das Hus vergolten, d. i. bezahlt, in Höns Coburg. Chron. Im
Niedersächsischen wird vergelden noch in diesem Verstande gebraucht. Man kann
es nicht vergelten, nicht mit Gelde bezahlen. Auch diese Bedeutung ist im
Hochdeutschen veraltet. (2) In weiterer und figürlicher Bedeutung, das
Verhalten eines andern durch ein veranstaltetes verhältnißmäßiges Verhalten
gleichsam wieder erstatten oder zurück geben, wo es, als ein allgemeiner
Ausdruck, die Erwiederung, so wohl guter als böser Handlungen in sich schließt;
wieder vergelten, welche Verlängerung doch unnöthig ist. Einem gleiches mit
gleichem vergelten. Vergeltet nicht Böses mit Bösem, Röm. 12, 17. Gutes mit
Bösem vergelten, 1 Mos. 44, 4. Gott vergilt dem Menschen, darnach er verdienet
hat, Hiob 34, 11; wo doch die Auslassung des Accusativs der Sache im
Hochdeutschen selten ist. Wie kann ich dir alle deine Wohlthaten vergelten?
Gott vergelte es ihnen! nähmlich die Wohlthat. Ich will es ihm schon vergelten,
nähmlich die Beleidigung. Die vergeltende Gerechtigkeit Gottes, welche die
belohnende und bestrafende in sich begreift. So auch die Vergeltung, so wohl
von der Handlung des Vergeltens, als auch von der veranstaltenden guten oder
bösen Handlung zur Erwiederung einer vorher gegangenen ähnlichen. Das
Vergeltungs- oder Wiedervergeltungsrecht, Lat. Ius talionis, Franz. Droit de
Represailles. In engerer Bedeutung ist Vergeltung im gemeinen Leben oft eine
Belohnung, besonders diejenige kleine Belohnung, welche auch unter dem Nahmen
des Trinkgeldes bekannt ist. Um eine Vergeltung bitten. Jemanden eine
Vergeltung geben. Anm. Schon bey dem Kero firkeltan, bey dem Ottfried
firgeltan, bey dem Ulphilas usgeltan, im Oberdeutschen ehedem auch nur gelten,
S. dieses Wort.