Vergällen
, verb. reg. act. 1. Den Fisch vergällen, in den Küchen, die
Galle im Ausnehmen zerreißen, und dadurch dem Fische einen bittern Geschmack
beybringen, wo es auch wohl vergallen lautet. 2. Figürlich vergällt man
jemanden etwas, wenn man ihm den Genuß einer angenehmen Sache im hohen Grade
unangenehm macht, im hohen Grade verbittern. Das vergällt mir das Leben.
Ich wünsche mir auf dieser Welt Nur den Genuß der
Zärtlichkeiten, Die Neid und Argwohn nicht vergällt, Haged.
3. Nach einer andern Figur ist ein vergalltes Gemüth, ein mit
bitterm Hasse und Grolle angefülltes Gemüth, in welchem Verstande vergällt
nicht gewöhnlich ist. [
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