Verfügen
, [
1227-1228] verb. reg. act. welches in
doppelter Bedeutung üblich ist. 1. Anstalt treffen, veranstalten; zunächst
durch einen Befehl, als ein gelinder Ausdruck für das härtere befehlen. Den
Aufbruch der Truppen verfügen. Verfügen, daß etwas geschehe. Die Verfügung
thun. Es ist in diesem Verstande im Oberdeutschen am häufigsten. Üblicher ist
es im Hochdeutschen, für Anstalt treffen, veranstalten, besonders durch
ertheilte Befehle, wo doch auch Verfügung treffen gangbarer ist. Jemandes
Verfügung billigen, tadeln. Fügen und Fügung werden in ähnlichem Verstande
gebraucht. 2. Sich verfügen, sich an einen Ort begeben, ohne nähere Bezeichnung
der Art und Weise. Sich auf das Land, in die Kirche, zu einem Freund verfügen.
Ich habe mich bey Zeiten hierher verfügt. Daher die Verfügung. Anm. In der
zweyten Bedeutung war ehedem auch das einzelne fügen gangbar, bey dem Ottfried
fuagen. So fueg dich auf die hohen platten, Theuerd. Kap. 47.