Verfolgen
, [
1225-1226] verb. reg. act. einem Dinge
folgen oder nacheilen, um denselben Schaden zuzufügen. 1. Eigentlich. Ein Thier
auf der Jagd verfolgen. Den flüchtigen Feind verfolgen. Den Feind durch die
Reiterey verfolgen lassen. Einen ausgerissenen Übelthäter verfolgen. Jemanden
mit Steinen, mit Schmähungen, mit Steckbriefen verfolgen. Alle diese Flüche
werden dich verfolgen, 5 Mos. 28, 45. Unglück verfolgt die Sünder, Sprichw. 13,
21. Traurige Ahndungen verfolgen mich, und die Nächte quälen mich mit
fürchterlichen Träumen. Weiße. Hat ein Unmuth je mich in deine Arme verfolgt?
Geßn. Wo es oft für das einfache folgen gebraucht wird, doch allemahl nur von
einem lästigen, schädlichen oder unangenehmen Dinge. 2. Figürlich. (1) In
engerer Bedeutung verfolget man jemanden, wenn man ihm ohne dessen Verschulden,
ingleichen, um seines guten Verhaltens willen, bey allen Gelegenheiten Schaden
zuzufügen sucht; in welcher Bedeutung es in der Deutschen Bibel häufig
vorkommt. Der Fromme wird verfolgt. Jemanden um der Religion willen verfolgen.
(2) In noch engerer Bedeutung verfolget man, wenn man andere durch äußere
Zwangsmittel zu Annehmung einer Religion zu nöthigen sucht, in welcher
Bedeutung es gemeiniglich absolute gebraucht wird, und dem dulden, so wie
Verfolgung der Duldung und Duldsamkeit, entgegen stehet. Verfolgend seyn. (3)
Fortsetzen, doch nur noch in einigen Fällen. Seinen Weg, seine Reise verfolgen.
Verfolge nun ferner Deinen Weg von diesem Flusse nach jenen
Gefilden, Zach.
Sein Recht verfolgen, fortfahren es zu suchen.
S. Verfolg. Anm. Es scheinet nach dem Muster des Latein.
persequi gebildet zu seyn. Bey den Pferdgelehrten wird verfolgen und Verfolgung
in manchen Gegenden in engerer Bedeutung gebraucht, wenn von zwey hinter
einander gehenden Pferden das hintere so nahe an das vordere geht, daß es
demselben mit den Vordereisen in die hintern Fersen tritt.