Verfertigen
, [
1223-1224] verb. reg. act. eigentlich
völlig fertig machen, so daß ver eine intensive Bedeutung hat. Indessen wird es
nur im weitern Verstande gebraucht, als ein Werk der Kunst, im weitern
Verstande, hervor bringen. So wohl von körperlichen Werken. Der Schneider
verfertigt ein Kleid, der Schuster ein Paar Schuh. Den Band eines Buches aus
Leder verfertigen. Ein Gemählde, eine Bildsäule, eine Zeichnung verfertigen. Wo
es oft als ein edlerer Ausdruck für das niedrigere machen, üblich ist, obgleich
dieses in manchen Fällen nur allein gebraucht werden kann; z. B. Butter, Käse,
Würste machen, nicht verfertigen. Auch in solchen Fällen, wo diese
Hervorbringung ihr eigenes Zeitwort hat, ist das unbestimmtere verfertigen
nicht üblich. Ein Haus bauen, eine Mauer führen, aufführen, einen Graben ziehen
oder führen, einen Teich graben, einen Kranz winden u. s. f. nicht verfertigen.
Als auch von Werken des Geistes, doch nur in einigen Fällen. Ein Gedicht, ein
Buch, einen Aufsatz verfertigen. So auch die Verfertigung. Anm. Es wird jetzt
nur von Werken der Kunst gebraucht, daher es in dem Verstande, worin es 2 Cor.
5, 9 vorkommt: daß sie voran zögen zu euch, zu verfertigen diesen zuvor
verheißenen Segen, d. i. die versprochene Steuer zu sammeln und in Bereitschaft
zu halten, sie fertig zu halten, ungewöhnlich ist. So fern fertigen auch
verschicken bedeutet, ist verfertigen im Oberdeutschen auch verschicken,
versenden. Güter, Waaren verfertigen. [
1223-1224]