Verfehlen
, [
1223-1224] verb. reg. act. aus einem
Fehler, Versehen, das nicht treffen, was man treffen, berühren oder erreichen
wollte, am häufigsten mit der vierten Endung der Sache. Den rechten Weg
verfehlen. Das Ziel verfehlen, es nicht treffen. Eine Gelegenheit verfehlen. Im
Oberdeutschen und der höhern Schreibart der Hochdeutschen auch mit der zweyten
Endung. Des Weges, des Zieles verfehlen. Es würde sie schmerzen, deines
Anblickes so zu verfehlen, Less.
Ich horchte still, als ein Wandrer, Der seines Weges verfehlt,
Weiße.
Daher das Verfehlen.