Vererben
, [
1215-1216] verb. reg. act. als ein Erbe
übertragen. 1. Als ein Erbtheil oder Erbgut einem andern hinterlassen. Nach
Erbgangsrecht etwas auf jemanden vererben. Das Gut, welches von meinem Vater,
von meinen Vorfahren auf mich vererbet worden. Seltener mit der dritten Person,
einem etwas vererben. 2. So fern Erbe auch erbliches Eigenthum ist, bedeutet
vererben in einigen Gegenden auch, als ein Eigenthum übertragen, besonders
gegen einen gewissen Erbzins. Hochfürstliche Durchlaucht haben uns die
Schaftrift unlängst vererbt. So auch die Vererbung.