Verenden
, [
1215-1216] verb. reg. act. welches in
doppelter Gestalt vorkommt. 1. * Als ein Activum, völlig zu Ende bringen, wo
ver eine intensive Bedeutung hat; ein veralteter Gebrauch, wofür jetzt endigen
und beendigen üblich sind. So wurde es nach minem willen so verendet, das u. s.
f. Rudolph von Rotenburg. Und wil min leben also verenden u. s. f. Fridr. von
Hufen. 2. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, für sterben; eine
gleichfalls veraltete und nur noch bey den Jägern übliche Bedeutung, wo der
Hirsch verendet, wenn er stirbt, es geschehe nun natürlicher oder
gewaltthätiger Weise. [
1215-1216]