Der Verdruß
, [
1211-1212] des -sses, plur. car. von dem
Zeitworte verdrießen, daher es ehedem auch Verdrieß lautete. 1. Die Empfindung,
d. i. merkliche Unlust des Gemüthes. (1) * Überhaupt, für Unlust, unangenehme
Empfindung des Gemüthes überhaupt; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Es ist kein Verdruß mit ihr umzugehen, Weish. 8, 16. Ich feiner Kunst mit
Verdrieß bit, Theuerd. ich warte mit Schmerzen auf seine Ankunft. Man gebraucht
es, so wie das Zeitwort, (2) Nur noch im engern Verstande, von denjenigen Arten
der Unlust und des Unwillens, in welchen das Zeitwort noch jetzt üblich ist,
die letzte fünfte der Reue ausgenommen, in welcher das Hauptwort nicht gangbar
ist. Indessen sich doch in allen diesen Fällen der allgemeine Begriff des
Unwillens vor. Etwas mit Verdruß thun, mit merklichem Widerwillen. Voller
Verdruß seyn, voll Unwillen. Seinen Verdruß verbergen, überwinden. Besonders
von dem Unwillen über das Verhalten anderer. Jemanden Verdruß machen. Viel
Verdruß von seinen Kindern haben. Jemanden etwas zum Verdrusse thun. Allen
Menschen zum Verdruß. 2. Dasjenige, was diesen Unwillen erreget. Jemanden allen
Verdruß anthun. Besonders, so wie Verdrießlichkeit, in engerm Verstande, von
einer unangenehmen Streitigkeit, von einem unangenehmen Handel mit einem
andern. Einen Verdruß mit jemanden haben, einen unangenehmen Streit. Es wird
einen Verdruß setzen, geben. Einen Verdruß anrichten. Sich bey jemanden Verdruß
machen, sich seinen Verweisen aussetzen.
Er würde nur Verdruß von Edelmanne haben, Gell.
Anm. Dieses Hauptwort ist so alt, als das Zeitwort, und
lautet bey dem Notker Urdruzzi, Urdruzedo, im Nieders. Verdröt, ingleichen nur
Dröt, im Holländ. Verdriet, welches sich dem veralteten Verdrieß nähert. Im
Oberdeutschen ist dafür auch Widerdruß und Widerdrieß üblich.
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1211-1212]