Verdrängen
, [
1207-1208] verb. reg. act. fortdrängen,
wegdrängen, durch drängen von einem Ort oder Stelle wegschaffen. Jemanden
verdrängen ihn von seinem Platze drängen. Ingleichen in weiterer Bedeutung
durch seine Gegenwart, Veranlassung, seines Platzes, und in noch weiterm
Verstande, seines Vortheiles berauben. Man wird verdrängt, wenn man seinen
Platz, seine Stelle, eine Würde u. s. f. einem andern überlassen muß. Jemanden
von seinem Amte verdrängen. So auch die Verdrängung. In eben demselben
Verstande gebraucht man auch das irreguläre verdringen,
S. dasselbe.