Verdienen
, [
1205-1206] verb. reg. act. welches in
verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. 1. Dienste für etwas leisten, durch
Dienste erwiedern. In diesem Verstande sagt man im Lehenrechte, ein Lehen
verdienen, persönliche Dienste für ein empfangenes Lehen leisten, auf welche
Art ehedem alle Lehen verdient werden mußten. In weiterm, aber doch ähnlichen
Verstande sagt man noch im Niedersächs. etwas verdienen, etwas mit Dank
erwiedern, durch Gegengefälligkeiten ersetzen. 2. In gewöhnlicherm Verstande
ist verdienen, eigentlich durch seine Dienste, durch seine Arbeit erwerben.
Viel Geld verdienen. Bey der Handlung ist jetzt nicht viel zu verdienen. Ein
fauler Arbeiter verdient sein Tagelohn mit Sünden. Der verdiente Lohn. In noch
weiterer Bedeutung verdient man etwas, wenn man durch seine Handlungen ein
gegründetes Recht auf etwas bekommt, wo dieses Etwas so wohl ein Gut, als auch
ein Übel seyn kann. Ehre, Lob, Ruhm, Dank verdienen: aber auch Strafe, Tadel,
Schande verdienen. Er leidet die verdiente Strafe. Ich liebe ihn, wie er es
verdient. So, wie du es verdienet hast, wirst du belohnet oder bestrafet
werden. Einem jeglichen wird widerfahren, wie er es verdient hat, Sir. 16, 14.
Unsere Missethaten haben es verdient, Jer. 14, 7. Unverdienter Weise leiden
müssen. Das hast du mit deinen Sünden bey Gott verdient; außer welchem Falle
diese Wortfügung mit bey wenig üblich ist. Die Person aber, auf welche sich die
Handlung beziehet, und bey welcher man sich ein Recht auf etwas erwirbt, wird
dagegen mit um ausgedruckt. Er hat es um mich verdient, es sey nun Dank, Lob
oder Strafe, Tadel u. s. f. Verdiene ich das um dich, meine Julie! Weiße. Noch
häufiger sagt man in engerm Verstande sich um jemanden verdient machen, sich
durch seine Wohlthaten ein Recht auf dessen Dank, auf dessen Liebe erwerben.
Sich um den Staat verdient machen. Das Mittelwort verdient wird auf doppelte
Art gebraucht. 1. Objective, und im gewöhnlichen passiven Verstande, von
demjenigen, worauf man sich durch seine Handlungen ein gegründetes Recht
erwirbt. Der verdiente Lohn, die verdiente Strafe. 2. Subjective und im
thätigen Verstande, von derjenigen Person, welche sich durch ihre Handlungen
ein gewisses Recht erwirbt, wo es doch nur in engerm Verstande gebraucht wird,
von einer Person, welche sich durch freywillige Dienste oder Wohlthaten ein
Recht auf den Dank des andern erworben hat. Sich um jemanden verdient machen.
Ingleichen in Gestalt eines Beywortes. Ein verdienter Mann, in noch engerm
Verstande, welcher sich um die bürgerliche Gesellschaft, in welcher er lebt,
verdient gemacht, auf ihren Dank ein Recht erworben hat. Man hat diesen
Gebrauch getadelt; allein verdient hat in diesem Falle das Beyspiel so vieler
hundert anderer passiver Mittelwörter vor sich, welche gleichfalls im
subjectiven und thätigen Verstande gebraucht werden. Daher das Verdienen,
welches doch nur selten gebraucht wird. Anm. Bey dem Ottfried irthionen, so daß
er und ver hier ein Erreichen, ein Erwerben bezeichnen. Indessen gebrauchen er
und seine Nachfolger bis in das 15te Jahrhundert noch häufig das einfache
dienen und gedienen, statt dieses zusammen gesetzten Zeitwortes.
We wes hat sich diu liebe an mir gerochen Oder wie han ich
gedienet das? Rudolph von Rothenburg.
Kero gebraucht dafür kearnen, und Kearnung für das folgende
Verdienst, welche Wörter zu unserm ernten und dem alten arnen gehören, so fern
dieses letztere eigentlich arbeiten bedeutete. [
1205-1206]