Väterlich
, [
1167-1168] -er, -ste, adj. et adv. 1. Dem
Vater gehörig, von demselben herrührend; ohne Comparation. Das väterliche Gut,
welches jemand von dem Vater ererbet hat. Das väterliche Vermögen. Der
väterliche Nahme, der Nahme des Vaters. Das väterliche Land, das Vaterland, in
der höhern Schreibart. Die väterliche Liebe, welche ein Vater gegen seine
Kinder hat. In weiterer Bedeutung, den Vätern, d. i. Vorfahren gehörig, von
ihnen herrührend, in welchem Verstande in der Deutschen Bibel das väterliche
Gesetz, väterliche Satzungen, nach väterlicher Weise vorkommen, ist es im
Hochdeutschen nicht mehr üblich. 2. Nach Art eines Vaters, in der Eigenschaft,
Liebe eines Vaters gegründet; mit der Comparation. Jemanden väterlich lieben,
ermahnen, als ein Vater. Väterlich, auf das väterlichste für jemanden sorgen.
Bey dem Notker faterlich.