Verbügen
, [
1195-1196] verb. reg. act. 1. Sich
verbügen, sich den Bug verrenken. Ein Pferd verbügt sich, wenn es hart gegen
ein anderes oder gegen eine Wand läuft. 2. Bey den Fleischern wird ein Schwein
verbüget, wenn es nahe über dem Buge abgestochen, und dadurch das Fleisch
verletzet wird, eine fehlerhafte Art des Abstechens, wo es auch erbügen, und
nach einer fehlerhaften Aussprache erbiegen lautet. Es stammet in beyden Fällen
von Bug ab, und muß daher mit verbiegen nicht verwechselt werden.