Verbrämen
, [
1191-1192] verb. reg. act. mit einer
Bräme, d. i. einem Rande von Pelzwerk versehen. Eine Mütze mit Hermelin, ein
Kleid mit Zobel verbrämen. Ingleichen zuweilen in weiterm Verstande, mit einem
zierlichen Saume oder Rande versehen, von Kleidungsstücken. Ein Kleid, mit
Treffen verbrämt. Ehedem pflegte man die Überzüge der Betten mit einem
Strichgenähe zu verbrämen. Die Kupferstecher verbrämen eine Kupferplatte, wenn
sie ihr einen Rand von Wachs geben, damit das Scheidewasser nicht abfließe.
Ingleichen figürlich, mit unnöthigen überflüßigen Zierrathen versehen. Mit
aller hermenevtischen Denkungsgabe verbrämt, Herd. Daher das Verbrämen und die
Verbrämung.