Verborgen
, [
1191-1192] verb. reg. act. an einen
andern borgen, im gemeinen Leben auch ausborgen, (
S. Ver 1.) Sein Geld verborgen. Getreide verborgen. Ich
habe es verborgt. Ingleichen auf Borg, d. i. auf Credit verkaufen. Waaren
verborgen. Daher die Verborgung und das Verborgen.