Die Urgicht
, [
1151-1152] plur. die -en, ein altes nur
noch in den Rechten mancher Gegenden übliches Wort, das Bekenntniß eines
Missethäters, besonders dessen Bekenntniß auf der Folter zu bezeichnen. Das
einfache Gicht, von gihan, gehan, bekennen, ist längst veraltet. Wachter
glaubt, daß ur hier so viel als vor, und Urgicht ein vor dem Richter abgelegtes
Bekenntniß bedeute; wahrscheinlicher, und der Analogie anderer Wörter gemäßer,
erklärt Frisch die Partikel hier durch ver, zumahl da Vergicht für Bekenntniß
in den vorigen Jahrhunderten, so wie verjahen und vergichten für bekennen,
mehrmahls vorkommt. Wer myn vergicht vor den Lüten, des vergich ych vor mynen
himlischen Vater, in einer alten handschriftl. Übersetzung der Bibel bey dem
Frisch. So daß Urgicht eigentlich ein jedes Bekenntniß bedeutet. Siehe auch 1
Gicht.