Orbede
, plur. die -n, ein nur in einigen Niederdeutschen Gegenden
übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche von den Grundstücken,
besonders von den Feldern, zur Erkenntniß der Oberherrschaft und des Eigenthums
entrichtet wird, und in einigen Gegenden auch Bedemund, d. i. Bethemünze, oder
ein erbethenes Geld, in den adeligen Städten Pommerns aber auch der
Junkerthaler heißt. So fern sie nur von urbaren Feldern gegeben wird, wird sie
in einigen Gegenden auch das Urbar genannt.
S. Rhetii Diss. de antiquissima germanicarum ciuitatum
pensitatione vulgo. Orbede. Da Bethe, Nieders. Bede, im Nieders. schon von
mehrern Arten der Abgaben gebraucht wird, weil sie anfänglich freywillige Gaben
waren, welche bittweise gefordert wurden, so scheint ur in dieser
Zusammensetzung auch nichts anders als er, und das ganze Wort eine erbethene
Abgabe zu bedeuten, man müßte denn wahrscheinlich machen können, daß es aus
Urbarbede zusammen gezogen worden.
S. auch Bedemund und Bethe.