Die Urältermutter
, [
1147-1148] plur. die -mütter, die Mutter
des Urgroßvaters oder der Urgroßmutter, Lat. Atavia, welche man auch die
Urgroßmutter zu nennen pflegt. So auch der Urältervater, des -s, plur. die
-väter, der Vater des Urgroßvaters oder der Urgroßmutter, der Ururgroßvater,
Atavus. Beyde zusammen werden auch im Plural die Urältern genannt, d. i. die
Ältern um fünften Gliede von dem Vater an. Im Oberdeutschen unterscheidet man
den Uraltvater und die Uraltmutter noch von dem Urältervater und der
Urältermutter, und macht diese beyden letztern zu den Ältern jener, so daß
Uraltvater und Uraltmutter, so viel wie Urgroßvater und Urgroßmutter, Abavus
und Abavia ist, weil Altvater und Altmutter daselbst die Großältern bedeuten.
Allein, im Hochdeutschen ist diese Form nicht üblich.