Unwürdig
, [
1141-1142] -er, -ste, adj. et adv. 1.
Nicht würdig, im gemeinen Leben unwerth. Einer Ehre unwürdig seyn. Einem
Unwürdigen Ehre erweisen, der ihrer nicht würdig ist. Welcher unwürdig isset
und trinket, 1 Cor. 11, 27, 29. 2. In engerer Bedeutung, der Würde, dem Stande
der Personen, so wohl des Subjectes als Objectes, nicht angemessen, ein
glimpflicher Ausdruck für niedrig, niederträchtig, unanständig. Ein unwürdiges
Betrügen, welches so wohl der Person, welche sich desselben schuldig macht, als
auch der, welche der Gegenstand desselben ist, unanständig ist. Sich sehr
unwürdig bezeigen. Daher die Unwürdigkeit, in beyden Fällen. Das Beywort lautet
schon bey dem Kero und Ottfried unuuirdig.