Der Unwille
, [
1139-1140] des -ns, plur. car.
unangenehme Empfindung über das bemerkte Böse, und in engerer Bedeutung über
das Mißverhalten anderer; wo Unwille theils einen geringern Grad dieser
unangenehmen Empfindung ausdruckt, als Zorn, aber einen höhern, als Mißfallen,
theils als eine allgemeine, doch glimpfliche Benennung der mehresten übrigen
Stufen gebraucht wird. Unwillen und Verdruß über etwas empfinden. Einen
Unwillen wider jemanden fassen, wegen seines Mißverhaltens, oder des an ihn
bemerkten Bösen. Mit Unwillen Almosen geben, 2 Cor. 9, 7. Seinen Unwillen
fahren lassen, ihn an jemanden auslassen. Anm. Schon bey dem Ottfried in der
heutigen Bedeutung Unuuille, in der Schweiz Aberwille, (
S. auch Widerwille,) welches in manchen Fällen mit
diesem Worte gleich bedeutend ist. Un be- zeichnet hier nicht bloß ein
Abwesenheit des Willens oder Wollens, sondern einen harten Gegensatz des guten
Willens, d. i. der guten Gemüthsstellung. Ehedem bedeutete Unwillen, so wie
Widerwillen, auch physischen Ekel, Neigung zum Erbrechen, wovon Frisch einige
Beyspiele anführet. Hornegk gebraucht für Unwille Unmynn, den Gegensatz von
Minne, Liebe. Von der Declination dieses Wortes
S. Wille. [
1139-1140]