Unweigerlich
, [
1137-1138] adj. et adv. mit keiner
Weigerung verbunden, ohne alle Weigerung, bey einigen auch unverweigerlich.
Unweigerlichen Gehorsam leisten. Noch häufiger als ein Nebenwort. Dem Befehle
unweigerlich gehorchen. In passiver Bedeutung, welche bey Wörtern dieser Art
die gewöhnlichste ist, was nicht geweigert, oder verweigert werden kann, ist es
nicht üblich.