Unwandelbar
, [
1137-1138] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von wandelbar, was sich nicht wandeln, d. i. nicht verändern, und in
engerer Bedeutung, durch die Länge der Zeit nicht verschlimmern läßt;
unveränderlich. Gott ist unwandelbar, im schärfsten Verstande. Gottes
unwandelbares Mißfallen gegen das Laster, Gell. Ein Mensch heißt zuweilen
unwandelbar, wenn er sich in seinen Entschließungen und Meinungen durch nichts
ändern lässet, wofür doch unveränderlich üblicher ist. So auch die
Unwandelbarkeit, die Unveränderlichkeit. Schon bey dem Notker unuuandelbar, bey
dem Ottfried unuuantelich,
S. Wandelbar und Wandeln.