Unvorsetzlich
, [
1137-1138] -er, -ste, adj. et adv.
welches gleichfalls in thätiger Bedeutung gebraucht wird, im Gegensatze des
vorsetzlich, mit keinem vorher gegangenen Vorsatze verbunden. Eine
unvorsetzliche Sünde, welche ohne vorher gegangene Überlegung und Wahl begangen
wird. Jemanden unvorsetzlich beleidigen. Daher die Unvorsetzlichkeit.