Unverschuldet
, [
1133-1134] adj. et adv. nicht
verschuldet. Ein unverschuldetes Übel, welches man nicht verschuldet hat.
Unverschuldeter Weise. In einer andern Bedeutung ist eine Person oder Sache
unverschuldet, wenn sie mit keinen Schulden beschweret ist. Ein unverschuldeter
Mann. Ein unverschuldetes Gut. Bey den Schwäbischen Dichtern in der ersten
Bedeutung unverscholt.