Unvergleichlich
, [
1131-1132] -er, -ste, adj. et adv. was
sich nicht vergleichen läßt, doch nur in engerer Bedeutung, so vollkommen, daß
es mit nichts verglichen werden kann. Gott ist unvergleich- lich. Die
Unvergleichlichkeit Gottes, vermöge welcher er mit keinem andern Wesen
verglichen werden kann. In weiterm Verstande wird es im gemeinen Leben sehr
häufig, für vortrefflich, vollkommen überhaupt gebraucht. Ein unvergleichlicher
Mann. Das war ein unvergleichlicher Einfall. Es schmeckt unvergleichlich. Im
Scherze nennt man auch wohl einen streitsüchtigen Advokaten, welcher sich
niemahls gern mit seinem Gegentheile vergleicht, zweydeutiger Weise, einen
unvergleichlichen Advokaten. So auch die Unvergleichlichkeit.
[
1131-1132]