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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Unverbindlich

, [1129-1130] -er, -ste, adj. et adv. nicht verbindlich, in beyden Bedeutungen dieses Wortes. Ein unverbindliches Betragen, welches eben nicht geschickt ist, andere zu verbinden, d. i. zum Wohlwollen zu bewegen. Ingleichen jemanden nicht verbindend, ihm keine Pflicht auflegend. Das Jüdische Gesetz ist für uns unverbindlich. Daher die Unverbindlichkeit, in beyden Fällen.
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