Unverbindlich
, [
1129-1130] -er, -ste, adj. et adv. nicht
verbindlich, in beyden Bedeutungen dieses Wortes. Ein unverbindliches Betragen,
welches eben nicht geschickt ist, andere zu verbinden, d. i. zum Wohlwollen zu
bewegen. Ingleichen jemanden nicht verbindend, ihm keine Pflicht auflegend. Das
Jüdische Gesetz ist für uns unverbindlich. Daher die Unverbindlichkeit, in
beyden Fällen.