Die Untugend
, [
1127-1128] plur. die -en, der Gegensatz
der Tugend, doch nur so fern dieses Wort im Concreto einzelne Neigungen und
Fertigkeiten bedeutet. 1. Eine vorsetzlich wider ein Gesetz streitende
Handlung, die Übertretung eines Gesetzes in einzelnen Fällen, ingleichen eine
lasterhafte Fertigkeit, Neigung u. s. f. wo es als der Gegensatz von Tugend
ehedem sehr häufig für Sünde, Verbrechen, Laster u. s. f. gebraucht wurde.
Untugend kommt vom Gottlosen, 1 Sam. 24, 14. Mein Zorn über ihre Untugend wird
ein Ende haben, Es. 10, 25. Eure Untugenden scheiden euch und euren Gott von
einander, Es. 59, 2. Die Sünde ist Untugend, 1 Joh. 5, 17; und so in andern
Stellen mehr, wo es auch als ein Abstractum und ohne Plural, von dem Mangel der
Übereinstimmung des moralischen Zustandes mit dem Gesetze vorkommt. Doch in
dieser ganzen Bedeutung wird es außer der biblischen Schreibart wenig mehr
gebraucht. 2. In engerer und gelinderer Bedeutung, ist die Untugend, so wie
Unart, eine üble Gewohnheit, eine Fertigkeit, welche dem angenommenen Begriffe
der Vollkommenheit, oder auch der Tauglichkeit zu einer gewissen Absicht
widerspricht. Ein Kind hat Untugenden an sich, wenn es üble Gewohnheiten
angenommen hat. Stätigkeit, Beißen, Schlagen u. s. f. sind Untugenden an einem
Pferde, Tücke, Faulheit u. s. f. an einem Hunde. Neigung zum Trunke, Untreue,
Faulheit und andere lasterhafte Fertigkeiten pflegt man auch Untugenden an
einem Menschen zu nennen, besonders im gelinden Verstande, und ohne Rücksicht
auf ein Gesetz, sondern bloß in Beziehung auf den Begriff der Vollkommenheit.
Im Nieders. Undögt.