Untrieglich
, [
1127-1128] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von trieglich, unfähig, jemandes Erwartung zu dessen Nachtheil nicht
zu erfüllen; wo es doch nur in weiterm Verstande gebraucht wird, unfähig zu
irren oder die Wahrheit zu verfehlen, wo es oft für unfehlbar, zuverläßig u. s.
f. gebraucht wird. Ein untrieglicher Mann. Die heilige Schrift ist untrieglich,
unfehlbar. So auch die Untrieglichkeit.