Untertreten
, [
1121-1122] verb. irreg. act. (
S. Treten.) 1. Untertreten; ich trete unter,
untergetreten, unter zu treten; in die Tiefe, unter das Wasser treten; mit dem
Accusativ der Sache. 2. Untertreten; ich untertrete, untertreten, zu
untertreten; gleichsam unter die Füße treten, wo es doch nur noch in
figürlichem, und auch hier nur im engern Verstande üblich ist. Jemanden
untertreten, seine Überlegenheit auf die merklichste Art zu dessen Nachtheile
mißbrauchen, wo es einen härtern Grad bezeichnet, als unterdrücken, aber im
Hochdeutschen nicht mehr so gangbar ist, als dieses. Esau sprach, er heisset
wohl Jacob, denn er hat mich nun zwey Mahl untertreten, 1 Mos. 27, 36. Laß mich
nicht untertreten werden von den Stolzen, Ps. 36, 12. In deinem Nahmen wollen
wir untertreten, die sich wider uns setzen, Ps. 44, 6; wo es in der noch
ungewöhnlichern Bedeutung des Überwindens stehet. So auch die Untertretung. Das
Hauptwort der Untertreter, welches noch mehrmahls in der Deutschen Bibel
vorkommt, ist, außer allenfalls in der dichterischen Schreibart, noch
ungewöhnlicher.