Unterrichten
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1109-1110] verb. reg. act. ich
unterrichte, unterrichtet, zu unterrichten. 1. Einem andern Kenntnisse und
Begriffe beybringen, welche er nicht hat. Einen Knaben unterrichten. Jemanden
in einer Wissenschaft, in der Religion, im Reiten, im Tanzen, im Singen
unterrichten. Jemanden unterrichten, wie er sich in einer Sache verhalten soll.
Aber mit einem doppelten Accusativ, wie Nehem. 8, 13; daß er sie die Worte des
Gesetzes unterrichtete, für lehrete, ingleichen mit der zweyten Endung der
Sache, wie Luc. 1, 4; der Lehre, welcher du unterrichtet bist, ist es im
Hochdeutschen völlig ungewöhnlich. 2. Jemanden von etwas unterrichten, ihm von
einer geschehenen Sache Nachricht ertheilen, damit er sein Betragen darnach
bestimmen könne, in welchem Falle das Hauptwort Unterricht nicht üblich ist.
Unterrichten sie mich davon, sagen sie mir, was und wie es geschehen ist. Ich
bin davon noch nicht unterrichtet. Anm. Im Schwed. underrätta. Richten hat in
dieser Zusammensetzung noch die alte Bedeutung des Erzählens, in welcher es
ehedem rahhon lautete, Angels. reccan, Schwed. rätta, welche Bedeutung auch
noch in berichten und Nachricht herrschet. Unter scheinet auch hier zu
bezeichnen, daß die Sache unter mehrern Personen vorgehe, so daß unterrichten
ursprünglich mit unterreden gleich bedeutend gewesen seyn muß, obgleich diese
Bedeutung längst veraltet ist. Ehedem waren anstatt dieses Wortes auch
entrichten und berichten üblich. Siehe auch Unterweisen.