Unterordnen
, [
1107-1108] verb. reg. act. ich ordne
unter, untergeordnet, unter zu ordnen, unter ein anderes Ding ordnen, d. i. in
Ansehung der Gewalt und Würde einem andern Dinge nachsetzen und demselben
unterwerfen; Lat. subordinare. Jemanden untergeordnete seyn. Die untergeordnete
Obrigkeit, die Unterobrigkeit, welche in Ansehung der Gewalt und Würde der
höhern nachstehet, von ihr abhänget. In der eigentlichen Bedeutung, unter ein
anderes Ding in Ordnung stellen, ist es nicht üblich.
[
1109-1110]