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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Unter-Officier | | Die Unterordnung

Unterordnen

, [1107-1108] verb. reg. act. ich ordne unter, untergeordnet, unter zu ordnen, unter ein anderes Ding ordnen, d. i. in Ansehung der Gewalt und Würde einem andern Dinge nachsetzen und demselben unterwerfen; Lat. subordinare. Jemanden untergeordnete seyn. Die untergeordnete Obrigkeit, die Unterobrigkeit, welche in Ansehung der Gewalt und Würde der höhern nachstehet, von ihr abhänget. In der eigentlichen Bedeutung, unter ein anderes Ding in Ordnung stellen, ist es nicht üblich. [1109-1110]
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