Die Untermark
, [
1107-1108] plur. die -en, 1. Der untere
Theil eines unter dem Nahmen der Mark bekannten Landesbezirkes. Ingleichen die
untere Mark, d. i. Gränze; beydes zum Unterschiede von der Obermark. 2. An den
Halsgehängen ist es, dem Frisch zu Folge, ein Zierath, welcher sich unter, d.
i. zwischen zwey andern Zierathen befindet.