Unterliegen
, [
1105-1106] verb. irreg. neutr. (
S. Liegen,) welches das Hülfswort haben erfordert. 1.
Unterliegen, ich liege unter, unter gelegen, unter zu liegen; unter einem
andern Dinge liegen, noch mehr figürlich, überwunden, unterdrückt werden, und
zwar absolute, mit Verschweigung der Person oder Sache, von welcher man
überwunden worden. Er mußte unterliegen, zog den Kürzern. Es ist ein Geschrey
derer, die obliegen und unterliegen, 2 Mos. 32, 18. Wenn ich unterliege, so
hilft er mir, Ps. 116, 6. Am häufigsten ist es in diesem Verstande im Infinitiv
und Conjunctiv, d. i. in solchen Fällen, wo das Vorwort vor dem Zeitworte
bleiben kann. Die Franzosen lagen bey Roßbach unter, beleidigt das Ohr; die
Franzosen mußten bey Roßbach unterliegen, klingt erträglicher. Einige
Schriftsteller formen, diesen Mißklang zu vermeiden, dieses Zeitwort nach Art
des folgenden, als wenn der Ton auf dem liegen hafte; sie unterlagen, Klopst.
welches aber in dem absoluten Verstande ohne Dativ wider den Sprachgebrauch
ist. 2. Unterliegen; ich unterliege, habe unterlegen, unter zu liegen; in der
vorigen Bedeutung, nur daß hier die Person oder Sache, vor welcher man
gleichsam zu Boden liegt, d. i. von welcher man überwunden wird, ausgedruckt
wird, da sie denn in der dritten Endung stehen muß. Einem unterliegen, von ihm
bezwungen, unterdrückt werden. Dem Feinde unterliegen. Er unterlag der Last der
Betrübniß. Der Arglist und Verstellung unterliegen müssen.
Laßt eure Herzen nicht dem Unglück unterliegen, Cron. Der
König unterliegt in kurzem seinen Plagen, Weiße.
Schon bey dem Kero untarlicken, in dem alten Fragmente auf
Carln den Großen bey dem Schilter undergeligen, Lat. succumbere. Die
Oberdeutschen verbinden es allemahl mit dem Hülfsworte seyn, welches auch
manche Hochdeutsche nachahmen; er ist den Schmerzen unterlegen.
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1107-1108]