Unterlegen
, [
1105-1106] verb. reg. act. 1. Unterlegen,
ich lege unter, untergelegt, unter zu legen; unter etwas legen, so wohl
absolute mit Verschweigung dieses Etwas. Der Schrank stehet nicht fest, man muß
etwas unterlegen. Holz unterlegen, nähmlich unter den Kessel. Etwas unterlegen
oder darunter legen, unter ein anderes Ding, damit es höher zu stehen komme.
Einen Text unterlegen, nähmlich unter die Noten, d. i. zu einer alten
Composition einen neuen Text verfertigen. Als auch mit Meldung dieses Etwas in
der dritten Endung. Einem Kranken ein Bett unterlegen, für, ein Bett unter den
Kranken legen. Dem Huhn Eyer zum Brüten unterlegen. In einen andern Verstande
sagt man, einem Pferde unterlegen, noch häufiger aber, mit untergelegten
Pferden reisen, mit in gewissen Entfernungen in Bereitschaft gehaltenen
frischen Pferden. Daher das Unterlegen. 2. Unterlegen, ich unterlege,
unterlegt, zu unterlegen; unter etwas legen, mit Meldung dieses Etwas im
Accusativ. Ein Stück Zeuges, einen Theil der Kleidung unterlegen, bey den
Schneidern, es durch eine Unterlage verstärken. Die Schriften unterlegen, in
den Buchdruckereyen, Späne unter die niedrigen Schriften legen, damit sie höher
zu stehen kommen. So auch die Unterlegung, und zuweilen auch das Unterliegen.
Schon bey dem Kero unterleccen.