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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Unterlefze | | Der Unterleger

Unterlegen

, [1105-1106] verb. reg. act. 1. Unterlegen, ich lege unter, untergelegt, unter zu legen; unter etwas legen, so wohl absolute mit Verschweigung dieses Etwas. Der Schrank stehet nicht fest, man muß etwas unterlegen. Holz unterlegen, nähmlich unter den Kessel. Etwas unterlegen oder darunter legen, unter ein anderes Ding, damit es höher zu stehen komme. Einen Text unterlegen, nähmlich unter die Noten, d. i. zu einer alten Composition einen neuen Text verfertigen. Als auch mit Meldung dieses Etwas in der dritten Endung. Einem Kranken ein Bett unterlegen, für, ein Bett unter den Kranken legen. Dem Huhn Eyer zum Brüten unterlegen. In einen andern Verstande sagt man, einem Pferde unterlegen, noch häufiger aber, mit untergelegten Pferden reisen, mit in gewissen Entfernungen in Bereitschaft gehaltenen frischen Pferden. Daher das Unterlegen. 2. Unterlegen, ich unterlege, unterlegt, zu unterlegen; unter etwas legen, mit Meldung dieses Etwas im Accusativ. Ein Stück Zeuges, einen Theil der Kleidung unterlegen, bey den Schneidern, es durch eine Unterlage verstärken. Die Schriften unterlegen, in den Buchdruckereyen, Späne unter die niedrigen Schriften legen, damit sie höher zu stehen kommen. So auch die Unterlegung, und zuweilen auch das Unterliegen. Schon bey dem Kero unterleccen.
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