Die Unterherrschaft
, [
1101-1102] plur. die -en. 1. Als ein
Abstractum und ohne Plural, die untergeordnete Herrschaft, oder Gewalt zu
gebiethen und zu verbiethen; im Gegensatze der Oberherrschaft und
Landesherrschaft. 2. Eine Person, welche mit einer solchen einem Höhern
untergeordneten Herrschaft bekleidet ist. 3. Von Herrschaft, ein mit diesem
Titel begabter Landesbezirk, zuweilen der untere Theil einer solchen
Herrschaft, der doch richtiger die untere Herrschaft genannt wird, zum
Unterschiede von der obern.