Untergehörig
, [
1097-1098] adj. et adv. welches nur in
einigen Gegenden, besonders Niederdeutschlandes, üblich ist. Im Schleswigischen
sind die Untergehörigen eine Art Bauern und Kothsassen, welche ihre Hufen oder
Kothe von einem Kloster festen, d. i. zu Lehen nehmen müssen, und daher auch
Festbauern, d. i. Lehensbauern, oder Lansten heißen, und also von den
Eigenhörigen und Leibeigenen noch sehr weit unterschieden sind. Daher die
Untergehörigkeit. [
1099-1100]